Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehend wird der Kunde (Verkäufer / Käufer / Vermieter / Pächter) als Auftraggeber bezeichnet: 

1. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. die Verwendung eines Angebots (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise)  durch den Auftraggeber bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns. 

2. Alle Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter) das angebotene Objekt selbst erwerben bzw. nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist Schadensersatzpflichtig. Auch Bevollmächtige haften für die Provision persönlich. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte an den er Maklerinformationen weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Empfänger beteiligt ist, zustande kommen, ist der Empfänger ebenso verpflichtet, die Provision zu zahlen.

3. Ist Ihnen das Angebot von Scholz Immobilienmanagement GmbH bereits von anderer Seite unterbreitet worden oder werden darüber bereits Verhandlungen geführt, hat eine sofortige schriftliche Bekanntgabe zu erfolgen, woher die Kenntnisse über das Objekt erlangt worden sind, andernfalls gilt der Nachweis von Scholz Immobilienmanagement GmbH als erbracht. Die Meldefrist beträgt 5 Tage nach Zugang des Angebotes. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.

4. Die Provision entsteht und wird fällig mit dem Abschluß eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Pacht-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Die Provision ist auch dann an uns zu zahlen, wenn ein nach Art, Lage oder Ausdehnung anderes Objekt des Veräußerers, Vermieters bzw. Verpächters erworben oder sonst zum Gegenstand eines Vertrages mit dem Empfänger (Käufer / Pächter / Mieter) gemacht wird, wobei es bei der Entstehung des Provisionsanspruches ohne Einfluss ist, ob der angebotene oder ein anderer Vertragstyp gewählt wird. Die Verlängerung, Erweiterung und Ergänzung bereits abgeschlossener Verträge ist ebenfalls provisionspflichtig.

5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag, später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, ebenso für den Fall, daß unsere Tätigkeit lediglich mitursächlich für den Abschluß eines Vertrages war.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Scholz Immobilienmanagement GmbH von jeglichen Vertragsabschluß unter der Nennung der Konditionen zu informieren und auf verlangen eine Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn über ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt nach einem Vertragsabschluß ein weiterer Vertrag mit zusätzlicher wirtschaftlicher Bedeutung geschlossen wird (z.B. Ankauf eines zunächst gemieteten Objektes etc.). Hierbei kann die bereits gezahlte Provision in Anrechnung gebracht werden. Bei Unterlassung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung (an Scholz Immobilienmanagement GmbH) in Höhe von 4,76 % der Käuferprovision und 4,76 % der Verkäuferprovision inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Maklercourtage:

7.1. Die vom Vermieter, Pächter oder Erwerber im Falle des Vertragsabschlusses unmittelbar an Scholz Immobilienmanagement GmbH zu zahlende Provision beträgt:

a) bei Vermietung von Wohnobjekten 2,38 Monatskaltmieten,                                                                

b) bei Vermietung von Gewerbeobjekten 3,57 Monatsmieten inkl. Betriebs- u. Nebenkosten,

c) bei Verpachtungen 5,95% der Pacht über die gesamten Pachtzeit,

d) bei Immobilienkäufen im Inland 4,76% und  bei Objekten im Ausland 7,14 % des Brutto-Kaufpreises, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2. Die Verkäufermaklerprovision beträgt 4,76 % des Brutto-Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig (an Scholz Immobilienmanagement GmbH) unmittelbar nach Vertragsabschluß, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird. 

8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, auch mündliche oder telefonische Absprachen müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

10. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie zwischenzeitliche Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Objektbeschreibungen Exposés und Prospekten etc. übernehmen wir keine Gewähr. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. 

11. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen nicht rechtswirksam, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

12.1 Für Käufer, Verkäufer, Pächter und Vermieter (unmöblierter Objekte) gelten folgende Bedingungen, siehe oben

12.2 Für Wohnraumanbieter / Vermieter (möblierter Objekte) gelten untenstehende Bedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumanbieter: Möblierte Objekte – Wohnen auf Zeit: 

1. Beauftragung und Tätigkeit von Scholz Immobilienmanagement GmbH

1.1. Der Vermieter beauftragt die Scholz Immobilienmanagement GmbH, Lange Str. 44, 77652 Offenburg (nachfolgend Scholz Immobilienmanagement GmbH genannt) mit der Vermietung einer oder mehrerer möblierter Wohnungen für den vorübergehenden Gebrauch. Sofern durch den Nachweis oder die Vermittlungstätigkeit von Scholz Immobilienmanagement GmbH ein Mietvertrag zustande kommt, zahlt der Vermieter eine Servicegebühr an Scholz Immobilienmanagement GmbH.

1.2. Der Auftrag des Vermieters bedarf für seine Wirksamkeit der Bestätigung durch Scholz Immobilienmanagement GmbH in Textform.

1.3. Scholz Immobilienmanagement GmbH veröffentlicht nach vorheriger Freigabe durch den Vermieter ein Wohnungsexposé mit Fotos auf www.scholz-offenburg.de und auf verschiedenen Immobilienportalen. Das Exposé gilt als verbindliche Vorlage für die Vermarktung und Vermietung der Wohnung.

1.4. Der Vermieter stellt Scholz Immobilienmanagement GmbH vor Veröffentlichung des Exposés den zugehörigen Energieausweis (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis) zur Verfügung. Ausnahme: Gebäude unter Denkmalschutz.

1.5. Scholz Immobilienmanagement GmbH übernimmt die Vorauswahl der Mietinteressenten und stellt den Kontakt zwischen Mietinteressent und Vermieter her.  Führt der Nachweis oder die Vermittlung dieses Kontakts zum Abschluss eines Mietvertrags, wird die Servicegebühr fällig.

1.6. Auf Wunsch und je nach individueller Beauftragung übernimmt Scholz Immobilienmanagement GmbH auch Besichtigungen, die Mieterprüfung (Selbstauskunft, Schufa bzw. sonstige Auskunftsdateien) und stellt ein Mietvertragsformular zur Verfügung.

1.7. Auf Wunsch und je nach individueller Beauftragung übernimmt Scholz Immobilienmanagement GmbH auch Übergaben und Rückgaben der Wohnungen.

2. Servicegebühr

2.1. Bei Vermietung an einen von Scholz Immobilienmanagement nachgewiesenen Mieter bezahlt der Vermieter eine Servicegebühr an Scholz Immobilienmanagement GmbH. Sie beträgt je angebrochenem vermieteten Monat 15% einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (17,85% inkl. Mehrwertsteuer). Die Berechnungsgrundlage für die Servicegebühr ist die monatliche Gesamtmiete inklusive Neben- und Sonderkosten (z.B. Tiefgarage und Internet).

2.2. Die Servicepauschale wird mit Zustandekommen eines mündlich oder schriftlich vereinbarten Mietverhältnisses fällig und ist gemäß Rechnungsstellung zu bezahlen. 

3. Auskunftspflichten des Vermieters

3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, Scholz Immobilienmanagement GmbH umgehend zu informieren, wenn er einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag mit einem Mieter, der ihm von Scholz Immobilienmanagement GmbH nachgewiesen wurde, abgeschlossen hat. Diese Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Vertragsabschluss, erfolgen. Scholz Immobilienmanagement GmbH hat das Recht auf Einsicht in einen abgeschlossenen Mietvertrag.

3.2. Der Vermieter ist verpflichtet, Scholz Immobilienmanagement GmbH umgehend zu informieren, wenn eine Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglichen Zeitraum hinaus beabsichtigt wird.

4. Berechtigung zur Vermietung

Sofern der Vermieter nicht Eigentümer der Wohnung ist, weist er Scholz Immobilienmanagement GmbH nach, zur Untervermietung ausdrücklich berechtigt zu sein. Der Vermieter haftet gegenüber Scholz Immobilienmanagement GmbH und dem von Scholz Immobilienmanagement GmbH nachgewiesenen Mieter für alle Kosten, die diesen durch eine unerlaubte Untervermietung entstehen. 

5. Vermarktung durch Scholz Immobilienmanagement GmbH

5.1. Wenn der Vermieter nach Veröffentlichung des Exposés die Wohnung privat oder über einen anderen Makler oder auf sonstige Weise anbietet, so hat er das jeweils unverzüglich Scholz Immobilienmanagement GmbH in Textform mitzuteilen.

5.2. Der Vermieter verpflichtet sich, keine Verlinkung auf das von Scholz Immobilienmanagement GmbH veröffentlichte Exposé in Medien und auf Internetseiten herzustellen.

5.3. Bei Verstoß gegen Ziff.  5.1 oder 5.2 kann Scholz Immobilienmanagement GmbH eine angemessene Entschädigung für die entgangene Servicepauschale verlangen.

6. Dauer und Kündigung der Beauftragung

6.1. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag des Vermieters gilt unbefristet für die sukzessive Vermietung der Wohnung  und wird durch eine erfolgreiche Vermietung durch Scholz Immobilienmanagement GmbH nicht beendet.

6.2. Der Vermieter kann den Auftrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen;

6.3. Scholz Immobilienmanagement GmbH kann das Auftragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

6.4. Die Kündigung bedarf der Textform.

6.5. Bei Nachweis eines Mietinteressenten vor Kündigung des Auftrags bleibt ein späterer Mietvertragsabschluss mit dem von Scholz Immobilienmanagement GmbH nachgewiesen Mietinteressenten Servicegebührenpflichtig.

7. Rechte an Foto-,  und Video- und Grundrissmaterial

Scholz Immobilienmanagement GmbH besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von Scholz Immobilienmanagement GmbH erstellten Foto-, Video- und Grundrissmaterial. Scholz Immobilienmanagement GmbH ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.

8. Wahrung des Kundenschutzes

8.1. Vermieter und Scholz Immobilienmanagement GmbH arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Der Vermieter wird daher die von Scholz Immobilienmanagement GmbH vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte nicht unter Umgehung von Scholz Immobilienmanagement GmbH für eigene Vermietungen nutzen und nicht an andere Vermieter weitergeben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Vermieter in Höhe der Servicegebühr, die Scholz Immobilienmanagement GmbH durch die unerlaubte Verwendung oder Weitergabe der Daten entgangen ist.

8.2. Ist der von Scholz Immobilienmanagement GmbH vermittelte Mieter nicht der Nutzer der Wohnung (z.B. bei Anmietung durch ein Unternehmen für einen Mitarbeiter), so entbindet eine Übernahme des Mietverhältnisses durch den Wohnungsnutzer den Vermieter nicht von der Servicegebührenpflicht (weitere Teil- bzw. Restgebühren).

8.3. Sofern Scholz Immobilienmanagement GmbH bereits den Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Vermieter hergestellt hat oder einen Mieter vermittelt hat, teilt der Vermieter weitere Anfragen dieses Mietinteressenten oder Mieters für zusätzliche möblierte Mietverhältnisse (z.B. für andere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) unverzüglich Scholz Immobilienmanagement GmbH mit. Dies gilt ebenso, wenn dem Vermieter durch den Mietinteressenten oder Mieter weitere Interessenten vorgestellt werden (z.B. Kollegen). Es entsteht im Falle einer Vermietung auf diese weiteren Anfragen hin eine Servicegebührenpflicht des Vermieters, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen des Vermieters beziehen, die dem erstgenannten Mietinteressenten oder Mieter bereits von Scholz Immobilienmanagement GmbH nachgewiesen wurden oder die Scholz Immobilienmanagement GmbH zum Zeitpunkt der Anfragen bereits aktiv im Angebot hatte. Eine Servicegebührenpflicht entsteht auch, wenn das angemietete Mietobjekt hinsichtlich Größe, Standard und Preis der nachgewiesenen oder bereits bei Scholz Immobilienmanagement GmbH im Angebot befindlichen Wohnung gleichwertig ist, bisher aber noch nicht von Scholz Immobilienmanagement GmbH angeboten wird.

9. Datenschutz

9.1. Die Daten des Vermieters  und der Wohnung (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden von Scholz Immobilienmanagement GmbH vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten (bzw. deren Vertreter oder Beauftragte) weitergegeben, die über Scholz Immobilienmanagement GmbH eine Wohnung suchen.

9.2. Der Vermieter verpflichtet sich, die von Scholz Immobilienmanagement GmbH erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben, sofern die Weitergabe für den Vermieter nicht gesetzlich verpflichtend ist. Die Verpflichtung des Vermieters zum Datenschutz bleibt von einer Kündigung des Auftrags unberührt.

10. Baumaßnahmen dürfen nicht verschwiegen werden

Sofern dem Vermieter laufende oder geplante wesentliche Baumaßnahmen an seinem Mietobjekt oder im Haus, in dem seine Wohnung liegt, oder in den angrenzenden Häusern bekannt sind, teilt er dies Scholz Immobilienmanagement GmbH bei Auftragserteilung mit. Sollte der Vermieter nach Auftragserteilung von laufenden oder geplanten Baumaßnahmen erfahren, wird er diese Information sofort an Scholz Immobilienmanagement GmbH weitergeben.

11. Haftungsbegrenzung

11.1. Scholz Immobilienmanagement GmbH haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten.

11.2. Scholz Immobilienmanagement GmbH garantiert keine ständige Verfügbarkeit seiner Webseite www.scholz-offenburg.de und haftet nicht für Verfügbarkeit, Inhalt und Richtigkeit der Webseiten, die auf www.scholz-offenburg.de verlinkt wird.

11.3. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein den Vermieter und Mieter. Scholz Immobilienmanagement GmbH ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag. Scholz Immobilienmanagement GmbH haftet nicht für Schäden an der Mietsache, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch durch den Mieter entstehen.

11.4. Scholz Immobilienmanagement GmbH übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten. Eine Haftung von Hengstler Immobilien für den Fall nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Widerrufsbelehrung

Sofern der Vermieter Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts ist, hat er ein Widerrufsrecht in Bezug auf seinen Maklervertrag mit Hengstler Immobilien.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Scholz Immobilienmanagement GmbH, Lange Str. 44, 77652 Offenburg, Deutschland, Telefon: +49 (781) 63 90 38 10, Telefax: +49 (781) 63 90 38 19, E-Mail: info@scholz-offenburg.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Scholz Immobilienmanagement GmbH hat das Recht, jederzeit und ohne vorherige Absprache Änderungen an den AGB vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und dem Vermieter per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste von Scholz Immobilienmanagement GmbH oder widerspricht er nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen. Vermieter und Scholz Immobilienmanagement GmbH verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung  eine Regelung zur Anwendung zu bringen, die dem ursprünglich Gewollten am Nächsten kommt und dem Vermietungsauftrag nicht zuwider läuft.

15. Geltendes Recht und Gerichtsstand

15.1. Für den Vermietungsauftrag des Vermieters gilt deutsches Recht.

15.2. Gerichtsstand ist Offenburg, sofern der Vermieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.

Anlage: Muster Widerrufsformular (zu Ziffer 12)

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Scholz Immobilienmanagement GmbH

Lange Str. 44

77652 Offenburg

Deutschland

Telefax: +49 (781) 63 90 38 10

E-Mail: info@scholz-offenburg.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

______________

(*) Unzutreffendes streichen.

Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer AGB.

Scholz Immobilienmanagement GmbH – Stand 01/2016